Sitzungen des Gemeinderates


Sitzungsankündigungen der Gemeinde Ried finden Sie hier

Unsere Mitglieder im Gemeinderat Ried

Kariene Eikelmann

           - Gemeinderätin der Bürgergemeinschaft
              - Mitglied im Bau- und Umweltausschuss
             - Verbandsrätin für Baindlkirch im Zweckverband
             zur
Wasserversorgung der Adelburggruppe

Gerald Modlinger

          - Gemeinderat der Bürgergemeinschaft

          - Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss



 

Seit 2020 setzt sich der Gemeinderat in Ried aus einem hauptamtlichen Bürgermeister, einem 2. Bürgermeister sowie 16 ehrenamtlichen Gemeinderäten (m/w) zusammen

 

Was sind die Aufgaben des Gemeinderats?

Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar und wird auf sechs Jahre in geheimer Wahl gewählt. Der Rat einer Gemeinde entscheidet über wichtige Dinge, die alle Bewohnerinnen und Bewohner betreffen. In diesen Räten sind die Parteien der Gemeinde, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, sofern sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Gemeinderäte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und bestimmen mit, ob zum Beispiel neue Wohngebiete erschlossen werden.

 

Was macht der Bau- und Umweltausschuss?

Der Gemeinderat kann zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse einsetzen. Abstimmungen, die zum Beispiel fundiertes Wissen über das Erteilen von Baurecht für öffentliche bzw. private Bauanträge und Bauvoranfrage sowie Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung voraussetzen, erfolgen von den Mitgliedern in diesem Ausschuss. Es können aber jederzeit Tagesordnungspunkte per Antrag in den Gemeinderat für eine Gesamtabstimmung zurück delegiert werden.

 

Was macht der Rechnungsprüfungsausschuss?

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für die interne Prüfung der Gemeindekämmerei und der Jahresrechnung zuständig
(= örtliche Rechnungsprüfung). Die Mitglieder dieses Ausschusses müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gebietskörperschaften (Haushaltsrecht) beachten. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dann in der Gemeinderatsitzung den anderen Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt.